Volleyball – No Sports: 12. Corona-LandesVerordnung ab 2.11.20

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Nov

…  Freizeit- und Amateursport ist auf allen privaten und öffentlichen Sportanlagen verboten. Individualsport mit max. 2 Personen oder mit dem eigenen Hausstand bleibt erlaubt. Gültig ab dem 2.November 2020.  …

==> KEIN Volleyball. Weder Training, noch Freundschafts- oder Ligaspiele !!! (Ausnahme: Profisport = 1./2.BL)

Wie bereits beim Treffen der Bundesregierung mit den Ländern veröffentlicht, hat auch die Landesregierung die neuen verschärften Corona-Regelungen in eine rechtsgültige Landesverordnung umgesetzt, diese tritt ab dem 2. November in Kraft.

Quelle: VVRP